Arbeitsplatzbrillen gehören mittlerweile zu unserem Berufsalltag, doch hast du einen Anspruch auf eine Kostenübernahme durch deinen Arbeitgeber? Was zahlt der Arbeitgeber und gibt es gesetzliche Rahmenbedingungen, wenn es um den Zuschuss geht? Erfahre in diesem Blogbeitrag alles, was du über den Zuschuss zu deiner Arbeitsplatzbrille wissen müsstest.
Doch was ist denn eine Arbeitsplatzbrille und welche Funktionen erfüllt sie?
Ulrike Martschin trägt eine Arbeitsplatzbrille von Neusehland.
Da Arbeitsplatzbrillen dem Arbeitsschutz dienen, sind sie vom Arbeitgeber zu bezuschussen. Wie hoch der Zuschuss jedoch ist, ist von Firma zu Firma unterschiedlich. Der Gesetzgeber regelt zwar, dass der Arbeitgeber die Kosten zu tragen hat. Bezahlen muss dein Arbeitgeber aber nur die Grundausstattung der Brille. Kosten für eventuelle spezielle Gläser oder eine Designer-Fassung sind von dir persönlich zu tragen.
Die wichtigsten Fragen bezüglich der Kostenerstattung der Arbeitsplatzbrille sind im Arbeitsschutzgesetz und in der Bildschirmarbeitsverordnung geregelt. Dort ist auch festgelegt, ob und wann du eine Arbeitsplatzbrille beantragen kannst. Grundsätzlich gilt:
Damit du bei deinem Arbeitgeber einen Zuschuss für deine Arbeitsplatzbrille beantragen kannst, sind ein paar Regeln zu beachten:
Wie du siehst, kennen wir bei Neusehland für jedes Alter und für jeden Anlass die richtige Brille. Ganz egal, ob du dich jetzt schon für eine PC-Brille mit speziellen Nahgläsern entschieden hast oder einfach nur Infos zum Thema Blaulichtfilter erhalten möchtest: Komm einfach bei deinem Augenoptiker Neusehland in der Nähe vorbei und lass dir die optimale Lösung zeigen.
Wir freuen uns auf dich!