Zuzahlung bei Hörgeräten durch die Krankenkasse

Was kosten Hörgeräte? Wie viel zahlt die Krankenkasse? Was bedeutet Nulltarif bei Hörgeräten? Jetzt informieren!

25.02.2022

Kassenzuschuss bei Hörgeäten: Wer zahlt was?

Rund 19 % der Deutschen sind nach Angaben des Deutschen Schwerhörigenbundes e. V. hörbeeinträchtigt. Doch was kosten Hörgeräte? Zahlt die Krankenkasse etwas dazu? In diesem Blogbeitrag erklären wir Ihnen alles über die Zuzahlung zu Ihren Hörgeräten.

Hörgeräte-Zuzahlung: Wer bezahlt was?

Wird Ihnen von einer HNO-Ärztin oder einem HNO-Arzt ein Hörgerät verschrieben, so übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die anfallenden Kosten. Achtung: Die Zuzahlung deckt nur das medizinisch notwendige Kassengerät. Der Betrag des Zuschusses variiert von Krankenkasse zu Krankenkasse, aber im Schnitt sind es rund 700 € pro Hörgerät. Sollte Ihr Hörgerät mehr kosten, müssen Sie die Differenz privat bezahlen.

Wann  und wie oft habe ich Anspruch auf einen Zuschuss der Krankenkasse?

Ein Anspruch auf einen Zuschuss der Krankenkasse für ein Hörgerät besteht mit einer ohrenärztlichen Verordnung. Ein generelles Recht auf eine Folgeversorgung nach einem bestimmten Zeitraum gibt es nicht. Viele Krankenkassen bezuschussen neue Hörgeräte jedoch bereits nach 6 Jahren.

Ihr Weg zu besserem Hören

Erfahrene Hörakustikerinnen und Hörakustiker ermitteln mit einem Hörtest Ihre individuelle Hörleistung, beraten Sie ausführlich und erklären Ihnen den weiteren Weg.

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Die Feinabstimmung Ihrer Hörgeräte erfolgt meist über mehrere Wochen nach Kauf Ihres neuen Hörgeräts. In unserer individuellen Beratung können Sie zwischen Markenhörgeräten unserer Nulltarif-Kollektion und unseren Hightech-Hörgeräten mit integrierter Bluetooth-Funktion wählen.

Natürlich haben wir auch passende Hörgeräte für Senioren, wie zum Beispiel Im-Ohr-Hörgeräte (IdO) und Hinter-dem-Ohr-Hörgeräte (HdO). Nicht zu vergessen: unsere Neusehland Hörerlebniswelt. Hier werden Sie in eine natürliche Umgebung versetzt: vom Waldspaziergang mit Vogelzwitschern bis zur angeregten Unterhaltung in einem gut gefüllten Lokal. Während die unterschiedlichen Geräusche über unsere Kopfhörer abgespielt werden, erleben Sie auf einem großen Bildschirm die entsprechende Situation hautnah.


Kennen Sie schon den Neusehland-Nulltarif?

Unter unserem Nulltarif versteht man eine Basis-Versorgung mit Hörgeräten, die folgende Spezifikationen aufweisen:

  • Moderne Richtmikrofontechnik
  • Störgeräuschunterdrückung
  • Rückkopplungsmanager
  • Maßgefertigte Ohrpassstücke.

Und das Beste: Mit einem Rezept Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zahlen Sie nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 € pro Hörgerät.

Brauchen Sie ein Hörgerät oder haben wir Sie neugierig gemacht? Dann kommen Sie doch gerne in einem unserer Geschäfte vorbei oder vereinbaren Sie ganz einfach online einen Termin.

 

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